Presseerklärung Februar 2003
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Qualitätssicherung und Akkreditierung
Die im Allgemeinen Fakultätentag (AFT) zusammengeschlossenen Fakultätentage der deutschen Universitäten weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Einrichtung und die Akkreditierung der neuen Bachelor- / Bakkalaureus- und Master- / Magisterstudiengänge vergleichbarer Qualitätsstandards bedürfen, soll die internationale Konkurrenzfähigkeit der Ausbildung an unseren Hochschulen gewährleistet bleiben. Die neuen Studiengänge müssen nicht nur zu größerer internationaler Vergleichbarkeit, sondern auch zur Studienreform, zur Verbesserung der Ausbildungsqualität und zu größerer Mobilität der Studierenden führen, wenn eine Situation vermieden werden soll, wie sie die PISA-Studie für den primären und sekundären Ausbildungsbereich in Deutschland nachgewiesen hat.
Die Mitglieder des Allgemeinen Fakultätentags haben deshalb in ihrer Sitzung vom 3. Februar 2003 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Qualitätssicherung und Verbesserung der Lehre in den einzelnen Fächerkulturen folgende Empfehlungen beschlossen:
- Aus der Sicht des Allgemeinen Fakultätentags sind vergleichbare Qualitätsstandards unverzichtbar. Die im Allgemeinen Fakultätentag zusammengeschlossenen Fakultätentage sind, zusammen mit den Fachbereichstagen der Fachhochschulen, die einzigen Institutionen, die in der Lage sind, fächerbezogene Qualitätsstandards und Mindestanforderungen gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften zu entwickeln. Die im Akkreditierungsverfahren einzuhaltenden Mindeststandards bei der Einführung neuer Studiengänge ebenso wie die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in den eingeführten Studiengängen verlangen die aktive Beteiligung der im Allgemeinen Fakultätentag zusammengeschlossenen Institutionen der verschiedenen universitären Fächerkulturen.
- Daher ruft der Allgemeine Fakultätentag alle Fakultätentage auf, für ihren jeweiligen fachlichen Zuständigkeitsbereich und für ihre Fächerkultur Standards zu formulieren, die als Voraussetzung für die Akkreditierung neuer Studiengängen dienen können. Es muss das Ziel aller Bemühungen sein, die Qualitätsstandards bewährter Studiengänge zu erhalten und weiterzuentwickeln. Das Niveau von Studiengängen darf nicht von subjektiven Einschätzungen Einzelner abhängen, sondern muss auf nachprüfbaren Qualitätsstandards beruhen.
- Die Fakultätentage müssen eng in den gesamten Akkreditierungsprozess einbezogen werden: das betrifft sowohl die inhaltlichen Aspekte als auch die Auswahl der Mitglieder der Agenturen und Fachkommissionen. Der Allgemeine Fakultätentag bittet deshalb die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz, Vertreter des Allgemeinen Fakultätentags in den Akkreditierungsrat zu berufen, um den Sachverstand der Fakultätentage (und der Fachbereichstage) in die Entwicklung von Qualitätsstandards und kriterien in den einzelnen Fächerkulturen einzubringen. Es erscheint sinnvoll, dass zwei der vier Hochschulvertreter im Akkreditierungsrat vom Allgemeinen Fakultätentag (und den Fachbereichstagen der Fachhochschulen) benannt werden, damit die fachlichen Anforderungen in Zukunft besser berücksichtigt werden und die Mindeststandards aus der Sicht der Lehrenden weiterentwickelt werden, wie es dem Auftrag des Akkreditierungsrates entspricht.
- Der Allgemeine Fakultätentag empfiehlt den Fakultätentagen nachdrücklich, sich in den Akkreditierungsagenturen zu engagieren, und fordert die Akkreditierungsagenturen auf, die Fakultätentage an der Auswahl der Mitglieder von Fachkommissionen zu beteiligen, um einen breiten fachlichen Konsens über die Inhalte und die Qualität der Lehre in den verschiedenen Fächerkulturen zu gewährleisten. Im übrigen sollten Akkreditierungsagenturen die von Fakultätentagen erarbeiteten und gepflegten Qualitätsstandards bei ihrer Akkreditierungsarbeit berücksichtigen.
- Der Allgemeine Fakultätentag befürwortet die Erprobung gestufter Abschlüsse, empfiehlt aber, nur solche Studiengänge zu akkreditieren, deren MA-Abschluss dem Qualitätsniveau der bisherigen Diplom- oder Magisterstudiengänge entspricht. Dabei muss eine angemessene Experimentierphase gewährleistet sein, während der auch die traditionellen Diplom-Studiengänge weiterhin angeboten werden. Endgültige Entscheidungen sind erst zu treffen, wenn die neuen Angebote sowohl hinsichtlich ihrer Qualität als auch hinsichtlich ihrer Akzeptanz bei den Arbeitgebern positiv evaluiert wurden. Eine Entwicklung wie im Schulbereich seit den Siebziger Jahren, die flächendeckend mit einem Qualitätsverlust einherging, ist unbedingt zu vermeiden.
- Der Allgemeine Fakultätentag wird sich beim Akkreditierungsrat dafür einsetzen, dass er gemäß seiner Aufgaben für einen fairen Wettbewerb unter den Akkreditierungsagenturen Sorge trägt und Wettbewerbsverzerrungen beseitigt, die dadurch entstehen, dass manche Bundesländer einseitig einzelne Akkreditierungsagenturen finanzieren und die Hochschulen bei der freien Wahl der Akkreditierungsagenturen behindern.

