Presseerklärung vom 11. Juni 2001
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Jena, 11. Juni 2001
Stellungnahme des Allgemeinen Fakultätentages zur 5. Novellierung des HRG
(Kurze Fassung)
Der Allgemeine Fakultätentag bedauert, dass die Bundesministerin für Bildung und Forschung den Fakultäten weiterhin das Gespräch verweigert. Eine Hochschulpolitik, die sich der Auseinandersetzung mit den Betroffenen verweigert, muss scheitern.
Der Allgemeine Fakultätentag bittet den Bundestag und die Länder bei der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes das verfassungsrechtlich bedenkliche Verbot der Habilitation rückgängig zu machen. Konkurrierende Zugänge zum Amt des Hochschullehrers müssen möglich bleiben. Reformen, die ohne Rücksicht auf die sehr verschiedenen Fachkulturen undifferenziert oktroyiert werden, können zu keiner Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses führen.
Der Allgemeine Fakultätentag hat mit Empörung zur Kenntnis genommen, dass einzelne Länder die Reform des Besoldungsrechts nicht als Instrument der Leistungsförderung, sondern als Möglichkeit der Besoldungsabsenkung begreifen. Damit wird der Beruf des Hochschullehrers in vielen Fächergruppen endgültig unattraktiv.
Stellungnahme des Allgemeinen Fakultätentages zur 5. Novellierung des HRG
(Lange Fassung)
- Die Mitgliederversammlung des Allgemeinen Fakultätentags hat mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Edelgard Bulmahn, den Vertretern der Fakultäten und den Verbänden der Hochschullehrer weiterhin jedes Gespräch verweigert. Auch der letzte Aufruf zum Gespräch, der vom Allgemeinen Fakultätentag, den Fachbereichstagen an Fachhochschulen, dem Deutschen Hochschulverband, dem Hochschullehrerbund und dem Verband Hochschule und Wissenschaft an die Ministerin gerichtet wurde, blieb unbeantwortet. Eine Hochschulpolitik, die das Gespräch mit den Betroffenen verweigert, muss scheitern.
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat bedauerlicherweise aus den bei der Anhörung vorgetragenen Einwänden gegen die Novelle zum Hochschulrahmengesetz keine Konsequenzen gezogen und den Text unverändert im Kabinett verabschieden lassen. Der Allgemeine Fakultätentag bittet den Bundestag und die Länder in der Beratung des Gesetzentwurfs die verfassungsrechtlich fragwürdige indirekte Untersagung der Habilitation und die flächendeckende Einführung sogenannter »Juniorprofessuren« rückgängig zu machen und konkurrierende Zugänge zum Amt des Hochschullehrers zuzulassen. Reformen, die ohne Rücksicht auf die sehr verschiedenen Fachkulturen undifferenziert oktroyiert werden, können zu keiner Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses führen.
- Der Allgemeine Fakultätentag hat mit Empörung zur Kenntnis genommen, dass die Niedersächsische Landesregierung die Reform des Besoldungsrechts nicht als Instrument der Leistungsförderung, sondern als Möglichkeit der Besoldungsabsenkung begreift. Die Fakultätentage haben vor dieser Entwicklung im Gegensatz zur Hochschulrektorenkonferenz stets gewarnt und darauf hingewiesen, dass an die Stelle der angekündigten Kostenneutralität flächendeckende Kostenabsenkungen treten werden. Der Allgemeine Fakultätentag protestiert erneut gegen ein Professorenbesoldungsreformgesetz, das nicht zur Leistungssteigerung führen wird, sondern den Beruf des Hochschullehrers in vielen Fächergruppen endgültig unattraktiv machen dürfte.
- Der Allgemeine Fakultätentag appelliert an die Bundesministerin für Bildung und Forschung und an die Wissenschaftsminister der Länder, mit den Fächerkulturen ins Gespräch zu kommen, Reformen differenziert zu gestalten und alternative Möglichkeiten zuzulassen. Nur so kann der wünschenswerte offene Wettbewerb an den Universitäten eine Chance haben.

